Zulassungsvoraussetzungen der Weiterbildungen 
des Hochschulinstituts Schaffhausen

Zulassungsvoraussetzungen der Weiterbildungen 
des Hochschulinstituts Schaffhausen

Zulassung für Personen mit Hochschulabschluss:

Für die Zulassung zu unseren Studiengängen (CAS, DAS, MAS) sind ein Hochschulabschluss (Uni, ETH, FH, PH) oder ein Weiterbildungszertifikat einer eidg. anerkannten Hochschule und (in der Regel) mehrjährige Berufserfahrung Voraussetzung. Eine Aufnahme direkt nach dem Bachelorstudium ist nicht möglich.

Für Ihre Bewerbung benötigen wir:

  • Anmeldeformular
  • Lebenslauf
  • Hochschulabschlusszeugnis/Weiterbildungszertifikat

Zulassung für Personen ohne oben erwähnten Hochschulabschluss:

Personen, die nicht über einen oben erwähnten Abschluss verfügen, bieten wir ein «sur dossier»-Verfahren an.

Sie haben einen Abschluss einer höheren Berufsbildung (eidgenössisches Diplom, Höhere Fachschule, mindestens Niveau 6 im Qualifikationsrahmen des SBFI für Berufsbildung) mit mindestens 2 Jahren Berufserfahrung.

Sie haben eine abgeschlossene Lehre und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung.

Für Ihre Bewerbung benötigen Sie oben genannte Unterlagen und zusätzlich ein persönliches Interview.