Auftragsforschung

Auftragsforschung

Neben unseren rein wissenschaftlichen Forschungsaktivitäten bietet das HSSH auch Forschung im Auftrag Dritter an. Das Ziel eines solchen Forschungsauftrages wird für gewöhnlich vom privatwirtschaftlichen oder öffentlich-rechtlichen Auftraggeber bzw. Auftraggebern vorgegeben.

Eine Auftragsforschung liegt vor, wenn vertraglich eine bestimmte Gegenleistung zwischen Auftraggeber und des HSSH vereinbart wird. Gegenleistungen sind z.B. Gutachten, Befundberichte, Untersuchungsergebnisse. Im Gegensatz zu anderen Forschungskooperationen sind die Forschungsresultate sowie auch die Publikations-, Schutz-, Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte in vielen Fällen komplett oder zumindest zum Teil dem Auftraggeber vorbehalten.

Die Auftragsforschung, wissenschaftliche Dienstleistung und Kooperationsforschung unterliegt dabei in der Regel der Mehrwertsteuerpflicht, und das zu berechnende Entgelt muss sämtliche durch das Projekt verursachte Kosten (Vollkosten) decken.

Das HSSH bietet Ihnen in der Auftragsforschung folgende Vorteile:

Auftragsforschung für innovative Unternehmen ist ein attraktives Instrument, wenn es um die gezielte wissenschaftliche Expertise für Ihr Unternehmen geht. Unsere am HSSH beschäftigten, hoch qualifizierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler stehen in enger Verbindung mit der internationalen Scientific-Community in unseren Forschungsclustern. Wir sind so in der Lage, neueste Forschungsergebnisse und Trends in das Projekt miteinzubringen.

Durch die Nutzung des wissenschaftlichen Wissens entsteht ein klarer Wettbewerbsvorteil im Marktumfeld und gegenüber anderen Unternehmen und nicht selten eine breite gesellschaftliche Wirkung.